Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, besucht unser Team laufend Schulungen für die §57a Überprüfung. Wir machen das „Pickerl“ für alle Automarken sowie nicht auflaufgebremste Anhänger.
Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, besucht unser Team laufend Schulungen für die §57a Überprüfung. Wir machen das „Pickerl“ für alle Automarken sowie nicht auflaufgebremste Anhänger.
Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
Achtung ! LKW-Zulassungen haben keine Überziehungsfrist von 4 Monaten, jedoch kann das Pickerl 3 Monate vor dem gelochten Kalendermonat gemacht werden.
Beim Neuwagen ist die erste §-57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und danach jährlich erforderlich.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass E-Mails mit Terminanfragen aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden können.
Für das persönliche Gespräch oder telefonische Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.